Hamm zu Zeiten der Gründung

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Zum Ende des 18. Jahrhunderts durchlief die städtische Gesellschaft einen weitgehenden Wandel. Die althergebrachten, teilweise aus dem Mittelalter stammenden Vorrechte bestimmter Gruppen, etwa der Zünfte, wurden stark eingeschränkt. Gleichzeitig änderte sich aber auch das Verhältnis zu Adel und Kirche. Der Geist der Aufklärung ermöglichte dem Bürgertum seine Emanzipation und seinen in der Folge wachsenden Einfluss. Die Stadt wurde zum ökonomischen Lebenszentrum und kulturpolitischen Gegensatz zum höfischen Leben.
Seit 1753 war Hamm Kreisstadt eines umfangreichen Gebietes mit mehreren Städten und einer bedeutenden Wirtschaft. 1766 nahm eine Kammer-Deputation für die Mark ihren Sitz in Hamm. 1788 wurde die Märkische Kriegs- und Domänenkammer neben Kleve in Hamm eigenständiger Standort. Ab 1803 hatte die Institution – nun Westfälische Kriegs- und Domänenkammer genannt – auch die Verwaltung der Militär-, Finanz- und Polizei-Angelegenheiten im rechtsrheinischen kleveschen Teil des ehemaligen Herzogtums sowie in den ehemaligen Stiftsgebieten Essen-Werden und Elten zu übernehmen.1 Somit war die Stadt Hamm im auslaufenden 18. Jahrhundert zum Behördensitz mit erheblicher regionaler Bedeutung avanciert. Außerdem war Hamm Garnison des Infanterieregiments No. 9, dessen Kommandeure an der Schwelle zum 19. Jahrhundert Johann Friedrich von Brehmer (ab 1796) und Johann Friedrich von Schenck (ab 1802) waren.

 

Die Gesellschaft der Stadt Hamm war um 1800 „wie keine andere in der Grafschaft Mark … segmentiert“2. Durch den Status der Verwaltungs- und Garnisonsstadt waren hier Militärs und preußische Verwaltungsbeamte aller Ränge anzutreffen, zudem existierte hier neben dem Stadtbürgertum die größte jüdische Gemeinde der Grafschaft Mark. Nach einer durch Bürgermeister Möller im Jahre 1798 vorgenommenen Erhebung zählte Hamm zu diesem Zeitpunkt etwa 3000 Einwohner.
In den Städten entstand – in deutlicher Abgrenzung zur Sphäre des Staates – eine bürgerliche Gesellschaft, auch als eine neue Form von Öffentlichkeit. Dies bedeutete zum einen qua Bildung die Möglichkeit zur Kritik und Kontrolle staatlicher Macht durch öffentliches „Räsonnement“ (im Sinne der vernunftbestimmten Überlegung), zum anderen, etwas weiter gefasst „die Etablierung neuer Lebens- und Umgangsformen und die Aneignung vormals höfischer Kultur bzw. die Entwicklung eigener kultureller Ausdrucksmöglichkeiten.“



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